Jg.XV, Nr.4/171 vom 1. Juni 2002

Kongo: 1. Lumumba – 2. Appell – 3. Notschrei

 

Interview mit Benjamin B. Ferencz

zur Entscheidung der US Administration,

das Statut des Internationalen Strafgerichtshofes (Rom-Statut) am 06. Mai 2002 zu ‘entzeichnen’

Das Interview führte Sandra Pavic-Harder, stellv. Vorsitzende des Komitees für ein effektives Völkerstrafrecht e.V., Konstanz

Sandra Pavic-Harder: Sehr geehrter Herr Ferencz, die Bush-Administration hat entschie-den, das von der Clinton-Administration unterzeichnete Rom-Statut zu ‚entzeichnen’. Sie sind einer der entschiedensten Befürworter einer internationalen Gerichtsbarkeit. Sie waren Ankläger bei den Nürnberger Nachfolgeprozess über die "Einsatzgruppen", Sie haben für die Rechte der Opfer gekämpft und setzen sich für eine friedlichere Welt seit über einem halben Jahrhundert ein. Sie haben sich umfassend dafür stark gemacht, die Regierung von Präsident Clinton dazu zu bringen, das Rom-Statut zu unterzeichnen.

Was denken Sie und wie fühlen Sie sich hinsichtlich der nun vorgenommenen Handlung der US-Regierung ?

Benjamin B. Ferencz: Die Nichtigerklärung der Unterschrift eines ehemaligen Präsidenten ist ebenso unnötig wie unglücklich. Diejenigen, die einen verpflichtenden Vertrag mit löschbarer Tinte schreiben, werden bald jegliche Glaubwürdigkeit verlieren. Diese Aufhebung ist mit der Erklärung gleichzusetzen, daß die USA niemals diesen völkerrechtlichen Vertrag (Rom-Statut) ratifizieren werden. Keine der US-Regierung ist ermächtigt, die Zukunft vorauszusagen und sich daran zu binden und es gibt keine verfassungsmäßige Grundlage solch einer weitreichenden Drohung Geltung zu verschaffen. Es bleibt allein dem Präsidenten vorbehalten zu entscheiden, wann und ob er einen Vertrag dem Senat zur Stellungnahme vorlegt. Ferner sollte er dies nur tun, wenn er davon ausgehen kann, dass zwei Drittel der Senatoren ihre Zustimmung erteilen werden. Dies ist kein leicht zu erreichendes Ziel in einer Demokratie, in der es so verschiedene Meinungen gibt. Erinnern wir uns, dass die USA circa 40 Jahre benötigt haben, bevor sie die Völkermordkonvention, die von den USA initiiert wurde, ratifiziert haben. Was jetzt nötig ist, ist Geduld.

Sandra Pavic-Harder: Senator Jesse Helms sagte einst über den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) : "Der IStGH ist tatsächlich ein Monster – und es ist unsere Verant-wortung, dieses zu erschlagen, bevor es groß genug wird, um uns zu vernichten.“ Andererseits die USA waren die treibende Kraft bei der Durchführung der Nürnberger Prozesse, die als Beginn der Entwicklung gesehen werden können, am Ende dieser Entwicklung steht nun der IStGH . Dies scheint eine paradoxe Situation zu sein. Heißt das, daß der traditionelle, politische Kurs der USA in Form von Unilateralismus und Isolationismus sich gegenüber den US-amerikanischen Werten wie Frieden, Gerechtigkeit und Freiheit durchsetzen wird ?

Benjamin B. Ferencz: Jesse Helms ist ein führender Sprecher der rechtsorientierten Konservativen in Amerika gewesen. Aktuelle Umfragen von Roper zeigen, daß die amerikanische Öffentlichkeit, wenn sie ausreichend über den Internationalen Strafgerichtshof informiert ist, diesen durchaus unterstützt. Isolationismus hat sich nur für eine kurze Zeit durchgesetzt, und zwar dann, wenn die Öffentlichkeit verängstigt war. Die amerikanische Öffentlichkeit ist grundsätzlich gemäßigt und die junge Bevölkerung hat eine klarere Vision der Zukunft. Ich bin überzeugt, dass langfristig der mitteIalterliche Begriff der absoluten Staatssouveränität, für den sich die Konservativen Amerikas einsetzen, den zeitgemäßen Erfordernissen einer miteinander verbundenen Welt weichen wird.

Sandra Pavic-Harder: Präsident Clinton hatte zum letztmöglichen Zeitpunkt am 31.12. 2000 entschieden, das Rom-Statut zu unterzeichnen. Spätestens seit der Rom Konferenz im Jahre 1998 war klar, daß die USA gegen den IStGH opponieren werden. Und trotzdem gab die Unterschrift von Präsident Clinton Grund für Hoffnung auf ein besseres Verhältnis zwischen den USA und dem IStGH. Jetzt beabsichtigt die Bush Administration sogar, den IStGH durch restriktive Gesetze wie das American Servicemember and Protection Act oder bilateral Abkommen mit ausländischen Regierungen mit der Begründung zu schwächen, daß kein US Staatsbürger an den IStGH ausgeliefert wird. Auch wenn der Unilateralismus Bestandteil der traditionellen Außenpolitik der USA ist, warum kämpft die Bush Regierung so offen gegen den IStGH ?

Benjamin B. Ferencz: Die Bush Regierung hätte ohne die Unterstützung der Ultrarech-ten, die militant und aggressiv sind, nicht ins Amt kommen können. Das militärische Den-ken‚ dass sich im Pentagon und im ganzen Land durchsetzt, hat eine mächtige Stimme – vor allem wenn der Präsident erklärt, wenn auch inkorrekt, dass wir uns im Krieg befinden. Emsige Kongressabgeordnete wagen nicht gegen Gesetze zu opponieren, die die irre führen-den Überschrift tragen , die Mitglieder unserer Streitkräfte zu schützen. Ich bin sicher, daß die Europäischen Nationen (Staaten) durch die Androhung von Sanktionen eingeschüch-tert werden, wenn sie den Internationalen Strafgerichtshof unterstützen. Im Gegenteil, ich glaube, daß sie das amerikanische ‚Macho Gehabe‘ ablehnen, welches die Arroganz der Macht widerspiegelt. Eine Unterstützung für den Gerichtshof wird andauern und wachsen.

Sandra Pavic-Harder: In Ihrem Eröffnungsplädoyer im "Einsatzgruppen" Prozess haben Sie mit damals 27 Jahren einen bemerkenswerten Satz gesagt, der 50 Jahre später im ersten Bericht des Präsidenten des ad hoc Strafgerichtshofes für das ehemalige Jugoslawien, Richter Cassese an die Vereinten Nationen wiederholt wurde: 

"Der Tod war ihr Werkzeug und das Leben ihr Spielzeug. Sollten diese Männer immun sein, verliert das Recht seine Bedeutung und die Menschen müssen in Furcht leben." 

Straflosigkeit für diese Verbrechen kann lediglich im Interesse der Täter und ihrer Helfer sein, aber niemals für die Menschheit als Ganzes. Aus diesem Grund sehen wir Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Aggression, Völkermord und Kriegsverbrechen als Verbrechen an, die nicht nur eine Gesellschaft betreffen, sondern die Menschheit als Ganzes. Gerechtigkeit für diese Verbrechen können unmöglich eine Bedrohung für die Souveränität von jeglichen Staaten darstellen.

Denken Sie, daß die Position der USA sich in Zukunft ändern kann?

Benjamin B. Ferencz: Durch den Verlauf der Geschichte bin ich sicher, daß sich die derzeitige isolationistische und obstruktive Position der Bush Regierung ändern wird, wenn der IStGH effektiv zu funktionieren beginnt. Es wird dann für alle klar sein, daß die US Ängste vor ungerechtfertigten Verfolgungen US-amerikanischer Soldaten oder Führer unbegründet waren. Mit einer liberaleren Regierung im Weißen Haus werden die Amerikaner nicht zurückstehen wollen, während der Rest der Welt sich vorwärts bewegt, um eine umfassendere Rechtsstaatlichkeit aufzubauen.

Sandra Pavic-Harder: Bedeutet die US Opposition gegen den IStGH, daß die USA

ein «sicherer Hafen“ für diejenigen werden, die für diese Taten verantwortlich sind, oder besitzen die USA ausreichende Mechanismen, um nationale Strafverfolgung, auch wenn die USA niemals das Rom-Statut ratifizieren, durchzuführen ?

Benjamin B. Ferencz: Ganz gewiß würde ich nicht empfehlen, daß Täter von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder größerer Kriegsverbrechen einen sicheren Hafen in den Vereinigten Staaten suchen. Im Gegenteil, US Gerichte sind recht kompetent und können mit solchen Kriminellen umgehen, auch die amerikanische Öffentlichkeit würde Gerechtigkeit verlangen.

Sandra Pavic-Harder: Was sollten die EU-Staaten unternehmen, um die Staaten, die das Rom-Statut noch nicht ratifiziert haben, zu ermutigen, es zu tun, trotz der derzeitigen Politik der Bush-Regierung?

Benjamin B. Ferencz: Die EU Staaten können ihr Bestes geben, in dem sie sicherstellen, daß der Internationale Strafgerichtshof gemäss den Erwartungen derer auflebt, die nach einem solchen Gerichtshof seit Nürnberg gerufen haben. Das bedeutet, sie müssen die besten Ankläger und Richter die man finden kann heranziehen und sie müssen sicherstellen, daß jeder Angeklagte ein absolut faires Verfahren und eine gerechte Strafe erhält. Die ad hoc Strafgerichtshöfe sind abgesehen von anfänglichen und wenigen fortwäh-renden Schwierigkeiten ein gutes Modell. Wir sprechen hier über ein neugeborenes Baby and wir dürfen daher nicht erwarten, dass es sofort ausgewachsen, d.h. fähig ist, alles mögliche sofort zu tun. Geduld und Beharrlichkeit sind hier äußerst wichtig.

Sandra Pavic-Harder: Einige Kritiker sagen, daß der Internationale Strafgerichtshof lediglich eine weitere machtlose internationale Institution sein wird, wenn die USA ihn nicht unterstützen und sich anschließen. Was ist Ihre Meinung hierzu ?

Benjamin B. Ferencz: Die USA sind ein sehr reicher und wichtiger Staat und ihre Unterstützung wäre von großem Wert. Aber das ist nicht entscheidend. Ich denke die Gerichtshöfe wie der Gerichtshof für Menschenrechte, der Seegerichtshof und der Europäische Gerichtshof funktionieren ziemlich gut – trotz der anfänglichen Ablehnung bzw. Abwesenheit der USA. Wir sind alle aufgewachsen in der Verehrung von Nationalismus, Souveränität, Militarismus und dem Edelmut, sein Leben für einen bestimmten Grund zu opfern. Ein solches Denken kann nicht innerhalb einer Generation geändert werden. Um die „Ethik des Krieges“ mit der „Ethik des Friedens“ zu ersetzen, bedarf es unter Umständen mehreren Generationen. Aber ich weiß, daß es zu schaffen ist. Es gab eine Zeit, als Gelehrte auf dem Scheiterhaufen verbrannt wurden, da sie es wagten, ihren Inquisitoren zu erzählen, daß die Welt nicht flach sei. Ungeachtet vieler Unzulänglichkeiten habe ich das Ende der Sklaverei und des Kolonialismus, die Anerkennung der Menschenrechte und der Rechte der Frauen im Besonderen erlebt so wie andere ähnlich radikale Änderungen im Denken. Als jemand, der die Schrecken des Krieges und der Unmenschlichkeit des Menschen miterlebte, glaube ich, es ist eine wundervolle Zeit, um in eine wunderbare Zukunft zu sehen. Niemals aufgeben. Versucht es weiter (im Original: Try Harder !)

Sandra Pavic-Harder: Es war sehr angenehm mit Ihnen zu sprechen, vielen Dank für Ihre Zeit.

Warum der Kongo nicht zur Ruhe kommt:

 

„Lumumbas Mörder sind unter uns!“

Podiumsdiskussion mit Ludo de Witte in Köln

Von Elif Dikkaya, Vorstandsmitglied Dialog International

Auf Initiative von Recherche International e.V. in Köln sowie der FilmInitiativ Köln e.V. fand im Februar 2002 im Kölner Kino OFF Broadway eine Diskussionsveran-staltung mit dem belgischen Journalisten Ludo de Witte statt.

Ludo de Witte recherchierte jahrelang vor allem in den Archiven der UNO nach den Verantwortlichen für die Ermordung Lumumbas und stieß dabei auf die Regierungen und Geheimdienste Belgiens und der USA. Die Ergebnisse seiner Recherchen veröffentlichte er in einem Buch, das nunmehr auch in deutscher Übersetzung unter dem Titel: „Regie-rungsauftrag Mord“ im Forum-Verlag Leipzig erhältlich ist. Das Buch hatte in Belgien einen Skandal ausgelöst und die dortige Regierung zur Einsetzung der Untersuchungskom-mission gezwungen.

Zu Beginn der ausverkauften Veranstaltung, die Kongolesen wie Deutsche gleichermaßen anzog, stellte De Witte klar, dass aus damaliger belgischer Sicht die einzige Alternative zur Ermordung Lumumbas die Erstickung der kongolesischen nationalen Bewegung gewesen wäre. Aus diesem Grund habe die belgische Regierung schon im Mai 1960 die Wahlen angesetzt, um dadurch weiteren Radikalisierungen und Aufständen entgegenzuwirken. Allerdings verkalkulierte sich die belgische Regierung.

De Witte rekonstruierte die Ereignisse und Hintergründe um die Ermordung Lumumbas:

So gab es bereits im Oktober 1960 neben Plänen der belgischen Regierung auch amerikanische Mordpläne, die der CIA mit dem Einverständnis Eisenhowers entwarf: Eine Idee war die dosierte Giftzumischung in Lumumbas Zahncreme, da durch einen „schleichenden“ Tod die Aufklärung des Mordes unmöglich sein würde.

Schließlich kam der CIA mit der belgischen Regierung aber überein, einen Auftragsmörder aus Europa auf Lumumba anzusetzen. Auf Empfehlung des belgischen Geheimdienstes warb der CIA einen in Belgien geborenen Agenten an, der ursprünglich zu einer geheimen Gruppe gehörte, die Fidel Castro ermorden sollte.

Der Agent kam auch im Kongo an, konnte seinen Mordauftrag aber nicht ausführen, da Lumumba zu diesem Zeitpunkt die Flucht in den Osten des Landes gelang. Bei Lumumbas darauffolgender Gefangennahme und Verbringung in ein Lager Mobutus in der Nähe von Kinshasa sollten die dortigen kanadischen Blauhelm-Soldaten Lumumba eigentlich vor Mobutus Soldaten schützen; sie bekamen aber den Auftrag –so ist in den UNO-Archiven zu finden-, ihn nicht zu schützen.

Im Januar 1961 wurde beschlossen, Lumumba besser im Kasai zu ermorden anstatt in Katanga, da dort der Flughafen von ghanesischen Blauhelm-Soldaten bewacht wurde. Am 16. Januar wurde dann aber doch - in Übereinkunft mit dem belgischen Afrika-Minister- die Verlegung Lumumbas nach Katanga beschlossen. Die belgische Fluglinie Sabena brachte ihn eigens nach Katanga. Ständige Misshandlungen und Folterungen Lumumbas während dieser ganzen Zeit –unter Oberbefehl von belgischen Offizieren- ist durch Zeugen unstreitig belegt.

Nach seiner Ermordung wurde Lumumbas Körper zerstückelt und in Schwefelsäure aufgelöst.

Bezüglich der Ermordung Lumumbas werden zwei Thesen vertreten:

Eine geht dahin, dass Lumumba zu Tode misshandelt worden sei, die andere, dass Lumumba von einem Erschießungskommando unter Befehl der belgischen Regierung exekutiert wurde. Diese letztere These hält auch De Witte für wahrscheinlicher.

Fest stehe jedenfalls - so De Witte -, dass die Ermordung Lumumbas einen der größten politischen Morde des 20. Jahrhunderts darstelle und ein anschauliches Beispiel dafür abgebe, wie westliche Staaten auf die Bedrohung ihrer Interessen und ihrer Macht reagieren.

Fest steht des weiteren auch, dass die damaligen Minengesellschaften heute immer noch präsent sind und sogar Hauptmann Weber, der nachweislich für die Ermordung verantwortlich ist, noch immer am belgischen Hof tätig ist.

Bei Beendigung der Untersuchungskommission sei – folgerte De Witte - ein politischer Kompromiss herausgekommen: die belgische Regierung erkannte zwar die „moralische Ver-antwortung“ an der Ermordung Lumumbas an. Mit diesem Begriff würden aber jegliche praktische Konsequenzen blockiert.

Auf die Frage nach seiner persönlichen Motivation, dieses Buch zu schreiben, erklärte De Witte, zunächst, dass er außerhalb von politischen Strukturen stünde. Das wissenschaftliche Establishment habe sich gescheut, dieses Thema aufzugreifen, ihm sei es aber wichtig gewesen, diesen politischen Mord aufzuklären. Er sei dabei auch überzeugt davon gewesen, dass ein kongolesischer Historiker nicht den gleichen Zugang zu den Archiven bekommen hätte, wie er.

Im Anschluss an die Diskussionsveranstaltung begann der Auftakt zur einwöchigen Vorführung des Spielfilms „Lumumba“ von Raoul Peck, der trotz seiner Fertigstellung vor Erscheinen von De Wittes Buch nicht an Aktualität eingebüßt hat. Die Vorführung kann als kleine Sensation angesehen werden angesichts der Tatsache, dass dieser Spielfilm in Deutschland und Europa keinen kommerziellen Verleiher gefunden hatte. In Deutsch-land existiert nur diese eine Kopie, die durch Hilfe einer evangelischen Gemeinde mit deutschen Untertiteln versehen wurde.

In den USA hatte der Film dagegen einen großen Erfolg gefeiert, was hauptsächlich der schwarzen Bevölkerung zuzuschreiben ist. Sie sah im Schicksal Lumumbas eine Parallele zu Malcolm X, der einige Jahre nach Lumumbas Ermordung Opfer eines Mordanschlags geworden war.

Dialog International war während der Filmvorführungen mit einem Büchertisch im Foyer des Kinos vertreten.

 

APPELL FÜR DEN FRIEDEN IN ZENTRALAFRIKA

Der Aufruf ist von belgischen Nichtregierungsorganisationen, Berufsverbänden und Flüchtlings-gruppen unterzeichnet, die dem CNCD (nationales Zentrum für Entwicklungskooperation) nahestehen. Die Brüsseler Zeitung Le Soir veröffentlichte den Appell am 24.5.02

Solidarisch mit den kongolesischen Bevölkerungsgruppen, die zu Opfern des Krieges und der Plünderung der Ressourcen ihres Landes geworden sind, die jedoch seit vielen Jahren mit Mut und Einfallsreichtum die dramatischen Lebensbedingungen angehen; aufgeschreckt durch das Unheil, daß 2,5 Millionen Kongolesen durch die Folgen des Krieges ihr Leben lassen mußten (1), während trotz einigen Fortschritten des innerkongolesischen Dialogs unannehmbare Risiken einer Teilung des Territoriums bestehen, rufen die belgische Öffentlichkeit und die Unterzeichnerorganisationen dazu auf, das Leiden der Kongolesen, wenn es auch nicht im Blickfeld der Medien steht, weiterhin mit großer Sorge zu betrach-ten und sich, solidarisch mit diesen, deutlich zu engagieren.

Trotz der fünfzehn UN-Resolutionen zur Regelung des Konflikts auf dem Gebiet der De-mokratischen Republik Kongo (DRK) wird das Völkerrecht immer noch nicht respektiert und die Bewohner werden durch die Kriegführenden als Geiseln genommen. Zahlreiche Zeugenaussagen, welche die beiden UN-Untersuchungskommissionen über die Plünderung der Naturschätze der DRK (2) gesammelt haben und verschiedene Berichte von NRO’s (3) zeigen, daß die Rebellentruppen, die ausländischen Armeen und die lokalen mafiosen Netz-werke, aber auch gewisse europäische Unternehmen, dafür verantwortlich sind; das ist eine Folge der Kriegswirtschaft und der Weigerung, die Resolutionen der Vereinten Nationen durchzuführen.

Das Schicksal von Kisangani ist symbolisch für den Mißbrauch der Gewalt gegenüber der kongolesischen Bevölkerung durch die ruandischen und ugandischen Truppen und die mit diesen alliierten Rebellen. Die beiden Armeen griffen sich mehrmals gegenseitig an, da und dort in der Stadt; nicht, um ihre Grenzen zu schützen, sondern um sich ungestraft die Kon-trolle über die Ressourcen und die lokale Wirtschaft zu sichern. Die Antipersonenminen, die in der Umgebung der Stadt ausgelegt wurden, vervollständigen das Erbe, das die Krieg-führenden der Zivilbevölkerung hinterlassen haben.

Doch zahlreiche andere Städte der durch die Rebellenbewegung besetzten Zone (in Äqua-teur, in der Ostprovinz und im Osten der DRK) erlitten dasselbe Schicksal. Ethnische Konflikte werden dort geschürt und genährt. Bis zu 2,2 Mill. Menschen (4) sind schon aus den Gebieten des Ostkongo geflohen, um in anderen Regionen Unterschlupf zu finden.

Solidarisch mit ihren Partnern in der DRK und dem Aufruf des nationalen Zentrums für Entwicklungskooperation fordern die Unterzeichnerorganisationen die belgische Bevölke-rung auf, der kongolesischen Bevölkerung ihre Unterstützung auszudrücken, indem sie die folgenden Friedensforderungen unterstützt:

Die belgische Regierung und die europäischen Führungskräfte müssen rasch Initiativen ergreifen um folgende Schritte zu fördern:

Einen endgültigen Rückzug der ausländischen Truppen aus dem ganzen kongolesi-schen Territorium, mit gesicherten Grenzen und der Stationierung von Truppen der Monuc (5), entsprechend der Resolution 1376 der Vereinten Nationen. Eine realisti-sche Unterstützung für die Rückugsoperationen der Truppen, für die Entwaffnung und die Wiedereingliederung erfordert eine Verstärkung des Mandats der Monuc, die als Macht zur Aufrechterhaltung des Friedens anerkannt werden muß, und die Finan-zierung einer größeren Anzahl von Beobachtern;

Die sofortige und bedingungslose Entmilitarisierung der Stadt Kisangani, dem Symbol der durch die bewaffneten Konflikte in der DRK und die Nicht-Respektierung des Völkerrechts zerstörten Städte und die Kooperation aller Parteien zur Aufrechterhal-tung des Friedens unter dem Schutz der Truppen der Vereinten Nationen;

Die Wiedereröffnung des Flußverkehrs und der freien Bewegung der Bevölkerung auf allen Teilen des Kongoflusses, um die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen für das Volk zu ermöglichen, die Mobilität humanitärer Hilfe und der Truppen der Monuc zu erleichtern, und auch um den Handel wieder in Gang zu bringen;

Die Durchführung aller durch das Völkerrecht und das belgische Recht genehmigten Vorkehrungen, die es gestatten, gezielten Druck und Sanktionen auf die Führungskräf-te und andere für die Massaker an der Bevölkerung oder die Plünderung der Natur-schätze Verantwortliche auszuüben;

Aktive politische und finanzielle Unterstützung für den Fortschritt des innerkongolesi-schen Dialogs, hin zu einer Stärkung des Staates, zum Aufbau des Friedens und zur Durchführung eines konkreten Plans, der den Übergang zu freien und demokratischen Wahlen sichert. (Übersetzung: Heidi Schimpf)

(1) International Rescue Committee, Human Rights Watch.

(2) Resolutionen S/2001/357 vom 12 April 2001 und S/2001/1072 vom 13 November 2001 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen.

(3) Médecins sans frontières, Oxfam, International Rescue Committee, International Peace Information Service.

(4) Selon les estimations en Février 2002 de la Norwegian Refugee Council.

(5) Monuc : Mission de l'Organisation des Nations unies en République démocratique du Congo.

 

Besuch aus Kinshasa: Notschrei aus dem Kongo

Ende April hatten wir in unserem Büro in Düsseldorf Besuch von unserem Repräsentanten in Kinshasa, E. M. Kanyinda, der, dies sei vorweg gesavgt, zu den 25% der Bewohner Kinshasas mit einer festen Stelle gehört. Gleichwohl ist ihm die Not seiner Mitbürger ein Herzensanligen. Hier sein Bericht, aus dem Französischen übersetzt von unserem Mitglied Heidi Schimpf, Stuttgart:

Ich danke D.I. Deutschland, daß ich zu den Arbeitssitzungen eingeladen wurde, bei denen ich von den Aktionen und Perspektiven von Dialog International im Kongo/Kinshasa gehört habe. Bitte sehen Sie im folgenden, kurz gefaßt, meine Analyse über die allgemeine Lage in Kinshasa.

ÜBERSICHT DER ALLGEMEINEN LAGE IN KINSHASA

Um eine Vorstellung von der Situation im nationalkongolesischen Gesamtterritorium zu bekommen ist es sinnvoll, die allgemeine Situation in Kinshasa, der Hauptstadt der Demokratischen Republik Kongo (DRK) zu untersuchen, die, wie ein Spiegel, die Situation des Landes reflektiert.

AUF POLITISCHEM GEBIET

Alle Hoffnungen der Bevölkerung richteten sich auf den Ablauf der Arbeit des innerkongo-lesischen Dialogs in Sun City, Südafrika. Aber der Berg hat eine Maus hervorgebracht. Die Ergebnisse der Abkommen haben alle Hoffnungen, das Land aus der politischen Krise herauszuführen, die schon seit Jahren herrscht, zunichte gemacht. (Einzelheiten können sowohl der nationalen als auch der internationalen Presse entnommen werden.)

Angesichts des Scheitern wünscht die Bevölkerung von Kinshasa von nun an, daß die DRK während der ganzen Übergangsperiode bis zur Organisation von Wahlen für eine neue Re-gierung und zur Einrichtung neuer Institutionen unter das Protektorat der UNO gestellt wird.

In den Augen der Intellektuellen in der DRK mag es scheinen, daß dieser Vorschlag eine Schande oder eine Beleidigung für das Land darstellt. Aber angesichts der aktuellen Situa-tion erweist sich das als die einzige Möglichkeit, eine Balkanisierung des Landes zu verhindern.

DIE SOZIO-ÖKONOMISCHE SITUATION

Zusätzlich zu der Enttäuschung des Volkes bleibt die sozio-ökonomische Situation kata-strophal. Mehr als die Hälfte der arbeitsfähigen Bevölkerung ist arbeitslos. Ein Viertel dieser Bevölkerung arbeitet im öffentlichen Dienst. Der Monatslohn dieses Sektors liegt zwischen 10 und 20 US-Dollar. Ein weiteres Viertel arbeitet im privaten Bereich.

Dieses düstere Bild hat drei Hauptursachen:

Die Mißwirtschaft der öffentlichen Angelegenheiten durch das Regime von M.Mobutu (1964-1997)

Die Plünderung der wirtschaftlichen Struktur (Volksaufstände) in den Neunziger Jahren.

Die beiden letzten Kriege, darunter derjenige, der das nationale Territorium zerteilt hat. Die unmittelbaren Folgen wiegen schwer: Mehr als drei Millionen Tote in den Gebieten unter Kontrolle der Rebellen, ohne die zu zählen, die in dem Gebiet gestorben sind, das unter Kontrolle der Regierung steht.

DIE UNSICHERHEIT

Wegen der sehr hohen Arbeitslosigkeit (entstanden unter anderem durch die Schließung vieler Betriebe) hat das Banditentum, die Unsicherheit der Besitztümer und der Menschen stark zugenommen.

DIE JUGEND UND DIE FAMILIE

Die Pädophilie ist ein neues Phänomen. Die Eltern sind nicht mehr in der Lage, ihre Kin-der zu ernähren und zu kleiden. Letztere prostituieren sich um sich zu ernähren, zu kleiden und selbst um anderen Familiemitgliedern zu helfen. Diese vorzeitige Prostitution bringt die Anzahl der Mädchen, die schon Mütter sind, zum Anwachsen.

DIE VERLASSENEN KINDER

Eine Realität, die unglaubliche Proportionen angenommen hat. Es sind zunächst Babys und Kinder in jungem Alter, welche die Eltern und besonders die Mädchen, die Mutter geworden sind, auf der Straße oder vor öffentlichen Einrichtungen (Krankenhäuser, Markt, Schule, Kirche...) und in öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus...) aussetzen, weil sie nicht die Möglichkeit haben, sie zu ernähren oder sie in Pflege zu geben. Es gibt sodann die Min-derjährigen, die dem Dach der Familie entfliehen und sich auf ihre eigene Weise durch-schlagen um zu überleben. Das erklärt die Zunahme der Pädophilie, der Prostitution, der Diebstähle und der Unsicherheit.

Und schließlich gibt es noch die Kinder ohne Betreuung, die aus den Kriegszonen geflohen sind, um in Kinshasa Zuflucht zu finden.

Sie alle nennt man Straßenkinder.

DER SCHULBESUCH, ein Luxus für die Familien

Da es schon schwierig ist, auch nur die Grundbedürfnisse ihrer Kinder zu befriedigen (Er-nährung, Bekleidung, medizinische Behandlung), ist der Schulbesuch der Kinder für die meisten Eltern zum Luxus geworden. Umso mehr, als der Schulbesuch nicht umsonst ist, also etwas kostet. Daher die Erscheinung eines neuen Phänomens: die Eltern, die es sich leisten können, schicken die älteren Söhne in die Schule, während die jüngeren zu Hause bleiben in der Erwartung besserer Tage. Hier muß man unterstreichen, daß alle Straßen-kinder nicht in die Schule gehen.

DIE KINDERSTERBLICHKEIT

Die Kindersterblichkeit (besonders 0-5 Jahre) hat stark zugenommen. Das ist eine Folge der oben erwähnten Tatsachen, besonders der Unfähigkeit der Eltern, ihren Kindern eine Pflege angedeihen zu lassen, der Tatsache, daß die verlassenen Kinder nicht medizinisch betreut und auch sonst nirgends aufgenommen werden.

DIE BETTELEI

Außer den Straßenkindern, die unter anderem gezwungen sind zu betteln um zu überleben, muß man auch noch die Zunahme der Personen im „dritten Alter“ auf den Straßen von Kinshasa erwähnen – eines der neuen Phänomene in Kinshasa.

Diese Greise, von ihren Familien als Zauberer/Hexer behandelt, werden in Altersheime gebracht, die zu Schweineställen geworden sind. Diese verlassenen Greise sind gezwungen, Passanten anzubetteln, wenn sie überleben wollen.

Dies sind einige Punkte, die ich Ihnen zur Kenntnis bringen wollte. Es ist mir in diesem Rahmen nicht möglich, alle Gebiete des Lebens und die Erwartungen der kongolesischen Bevölkerung im allgemeinen und der Bewohner von Kinshasa darzustellen.

Die gegenwärtige Situation ist nicht günstig für das Land. Und wenn man mit der Zukunft rechnet, wo ist diese Jugend, die sich erheben könnte? Diese verlassenen Kinder? Diese minderjährigen Mädchen, die zur Prostitution gezwungen werden? Eine Jugend, deren größter Teil nichts gelernt hat? Ich fordere also Dialog International auf, das Dilemma der Jugend, also die Zukunft der DRK, in sein Programm aufzunehmen. Dies ist ein Notschrei.

 

Zur Rehabilitierung der KDVer im 2.Weltkrieg

Am 24.4.führte Günter Knebel, Geschäftsführer der Evang.Arbeitsgemeinschaft für Kriegs-dienstverweigerer vor dem Deutschen Bundestag in einer Anhörung u.a. folgendes aus:

Woran wir uns erinnern müssen

In der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages zur „Wiedergutmachung und Entschädigung für nationalsozialistisches Unrecht“ am 24.6.1987 habe ich damals zu Gunsten der Rehabilitierung der Kriegsdienstverweigerer, Wehrkraft-zersetzer und Deserteure der Wehrmacht sprechen können. Die Anregung unserer Arbeits-gemeinschaft war, diese Opfer der Wehrmachtsjustiz „zuerst moralisch und gesellschaftlich, aber auch materiell (finanziell) zu rehabilitieren.“ Die moralische und gesellschaftliche Rehabilitierung hatten wir zuerst genannt, weil wir nach über 40 Jahren Demütigung dieser Opfer darin die wichtigste Bringschuld der Bundesrepublik Deutschland gesehen haben, den Friedensauftrag des Grundgesetzes nach innen und nach außen zu verdeutlichen und - zugleich im Sinne der Verfassung und des Soldatengesetzes - eindeutig klarzustellen, dass in Deutschland die Verweigerung der Mitwirkung an einem verbrecherischen Angriffs- und Vernichtungskrieg ungeachtet ihrer Motive pauschal gerechtfertigt ist. Dass diese Klarstellung für die Kriegsdienstverweigerer und Wehrkraftzersetzer erst zehn Jahre später mit der Entschließung der Bundesregierung vom 15. Mai 1997 erfolgen würde, hätten wir damals nicht erwartet, zumal das Menschenrecht der Gewissensfreiheit zur Kriegsdienst-verweigerung bereits seit 1949 im Grundgesetz verankert ist. Dass die eindeutige gesetzliche Rehabilitierung der Deserteure der Wehrmacht erst jetzt erfolgen soll und immer noch Vorbehalte (z.B. bezüglich der Verurteilungen wg. sog. Kriegsverrats) aufweist, stimmt uns

noch nachdenklicher.

Die von uns damals vorgeschlagenen Punkte, wie wir uns eine Rehabilitierung vorstellen könnten, sind im Protokoll der Anhörung und in der Veröffentlichung des Deutschen Bundestages (Hrsg.), Wiedergutmachung und Entschädigung für nationalsozialistisches Unrecht, Bonn 1987, S. 247-249, und mit vielen weiteren Beiträgen zur Sache in der Publikation von Wolfram Wette (Hrsg.), Deserteure der Wehrmacht: Feiglinge, Opfer, Hoffnungsträger? – Dokumentation eines Meinungswandels, Klartext-Verlag, Essen 1995, nachlesbar . Die Entwicklung der letzten Jahre

Nach fast 15 Jahren möchte ich auf unsere damaligen Vorschläge für eine gesellschaftliche Rehabilitierung von Kriegsdienstverweigerern und Wehrmachtsdeserteuren nur sehr kurz

eingehen und eine Art Bilanz ziehen:

- Kriegsdienstverweigerung, Wehrkraftzersetzung und auch Desertion aus der Wehrmacht

sind aus unserer Sicht öffentlich inzwischen - bis weit in die zivile Gesellschaft hinein - als Beiträge zum Widerstand anerkannt; in militärgeneigten Kreisen und in Teilen der wissenschaftlichen Diskussion bleibt dies – nicht nur wegen Definitionsschwierigkeiten beim Widerstandsbegriff – umstritten; eine amtliche, offizielle Neubewertung und Aner-kennung ist bis heute – wenn sie irgendwo stattfindet – eine eher seltene lokale oder regio-nale Ausnahme.

- Von einer Würdigung der Kriegsdienstverweigerer, Wehrmachtsdeserteure und anderen Opfern der NS-Militärjustiz bei geeigneten Anlässen - z.B. bei den jährlichen offiziellen (Bundes-)Gedenkfeiern am 27. Januar oder 20. Juli - kann bisher überhaupt keine Rede sein. Sogar begründeten einschlägigen Bitten um explizite Erwähnung dieser Opfergruppe im Vorfeld solcher Veranstaltungen wurde nicht entsprochen. Auf regionaler oder örtlicher Ebene werden diese Beiträge zum Widerstand aber durchaus gelegentlich gewürdigt, sie sind dann regelmäßig mit dem eingangs angedeuteten produktiven Ergebnis reger Diskus-

sion verknüpft.

- Öffentliche Aufrufe an die Opfer, dass sie nun rehabilitert sind und Anspruch auf Entschädigung haben, hat es - mit Ausnahme des Hinweises auf den Ablauf der Antragsfrist - nicht gegeben. Die schließlich gewährte pauschale Entschädigung ist - infolge der ein-maligen Zahlung von 7.500,00 DM - von den wenigen, die sie (noch) erhalten haben, zum Teil als entgegenkommende Geste empfunden worden. Wir wissen aber von Opfern, die sie abgelehnt oder - aus materieller Not - nur mit gemischten Gefühlen angenommen ha-ben. Ein Mangel ist auch, dass viele Angehörige von der Entschädigungsmöglichkeit aus-geschlossen geblieben sind.

- Die Einrichtung einer bundeseigenen „Forschungsstelle Gewaltverzicht“ hat nicht stattgefunden, die angeregte aus Bundesmitteln geförderte Erforschung der „Geschichte der Kriegsdienstverweigerung, gewaltfreien Handelns und ziviler Friedensdienste“ findet in Deutschland lediglich auf privater Basis oder im universitären Bereich statt, auch dort kaum öffentlich. Hier zeigt sich, dass in der Politik unverändert militärisch geprägte Sicherheitsvorstellungen Vorrang haben. Während zur Erforschung und (Weiter-)Entwicklung von Waffensystemen enorme Mittel aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung stehen, sind für Methoden gewaltfreier Konfliktbearbeitung keine oder - erst seit drei Jahren - marginale Geldmittel vorhanden. Eine aus Bundesmitteln zentral geförderte Koordinierung „gewaltfreier Konfliktbearbeitung“ fehlt, obwohl auch die Bundesrepublik Deutschland 1990 die ‚Charta von Paris für ein neues Europa‘ unterzeichnet hat, die feststellt, dass die „friedliche Beilegung von Streitfällen eine wesentliche Vervollständigung der Pflicht der Staaten ist, sich der Androhung oder Anwendung von Gewalt zu enthalten.“ Die Dimension, den individuellen Gewaltverzicht gerade bei jungen Menschen zu fördern und dafür zu motivieren, Konflikte durch Empathie, Fantasie und Verweigerung gegenüber vermeintlich normaler Eskalation zur Gewalt zu regeln, ist bisher im Denken und Handeln staatlicher Sicherheitsvorsorge nahezu ausgeblendet. Stattdessen wird an der überkom-menen Wehrpflicht festgehalten, in der junge Menschen bei der Bundeswehr die Anwen-dung von Waffengewalt zum Verletzen und Töten anderer Menschen als staatlich gewollte Normalität erlernen.

- Eine Erforschung der Geschichte von Kriegsdienstverweigerern, Wehrmachtsdeserteuren der NS-Zeit auf lokaler oder regionaler Ebene liegt nur für sehr wenige Orte oder Regionen vor, in denen wissenschaftliche LehrerInnen und ForscherInnen Anstöße zu diesem Thema gegeben haben. Eine gezielte Förderung durch Bundes- oder Landesmittel hätte hier sicher mehr Forschungsarbeit ermöglichen können, die zu Lebzeiten von Zeitzeugen besonders

ergiebit und daher dringlich ist.

- Als erfreuliches Resümee kann und muss aber abschließend festgestellt werden, dass nicht wenige wissenschaftliche Arbeiten entstanden sind, die diese Themen auch ohne Förderung aufgegriffen haben – meist infolge zuvor erwähnter öffentlicher Diskussionen. Insoweit hat sich die – damals von uns beklagte – Forschungs- und Literaturlage deutlich zum Positiven gewandelt. Das gilt auch für die Berichterstattung in Zeitungen und Zeitschriften, für zahllose Rundfunk- und Fernsehbeiträge, die - seit den wichtigen Initiativen für örtliches Gedenken an Kriegsdienstverweigerer und Wehrmachtsdeserteure Ende der 80er/Anfang der 90er Jahre - diesen Themen deutlich mehr Aufmerksamkeit und Raum gegeben haben. Von besonderer Bedeutung dafür ist auch die 1990 erfolgte Gründung der „Bundes-vereinigung Opfer der NS-Militärjustiz e.V.“ gewesen und das sehr engagierte und beharr-liche Wirken ihres Vorsitzenden, Herrn Ludwig Baumann, der als Zeitzeuge nicht zuletzt im Umfeld der für die Aufarbeitung deutscher Geschichte äußerst verdienstvollen Ausstel-lung „Verbrechen der Wehrmacht“ eine intensive Vortrags- und Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt hat. (...)

4. Friedensethisch - rechtliche Anmerkung

Die eindeutige gesetzliche Rehabilitierung der Wehrmachtsdeserteure trägt endlich auch rechtlich dazu bei, diejenigen „kleinen Leute“ ins Recht zu setzen, die ihre Beteiligung an einem verbrecherischen Angriffs- und Vernichtungskrieg aufkündigten. Nachdem sie er-kannt hatten, an welchem Unrecht sie beteiligt waren, haben sie ihre individuelle Verantwortung als Soldaten damals wahrgenommen und haben NEIN gesagt. Mit allen schrecklichen Konsequenzen, die diese persönliche Entscheidung für sie hatte. Unabhängig von den Motiven ihres Handelns haben alle Verweigerer des Militärdienstes Zeichen gesetzt und wichtige Anstöße für eine zivile Entwicklung gegeben. Humanitäres Völkerrecht und nationales Recht haben durch sie wichtige Impulse erhalten. Die individuelle Verant-wortlichkeit auch für das Handeln eines Soldaten steht unter dem Schutz des Men-schenrechts der Gewissensfreiheit. In Deutschland wird dies durch Artikel 4 Absatz 3 GG (Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen) ausdrücklich hervorgehoben. § 11 des Soldatengesetzes verpflichtet Soldaten zu Ungehorsam gegenüber Befehlen, die die Men-schenwürde verletzen. Die Gewissensfreiheit zur Kriegsdienstverweigerung als Grund-rechtsnorm geht historisch auf den Blutzoll der Verweigerer des Dienstes in der Wehr-macht zurück.

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Bremen, den 22. April 2002

„Die Wehrmachtsjustiz hat Hitlers Meinung „Der Soldat kann sterben, der Deserteur muß sterben“ in die Tat umgesetzt: Sie hat an unseren Opfern die blutigste juristische Verfolgung der deutschen Geschichte verbrochen: Kei-ner der Kriegsrichter wurde je dafür be-straft – im Gegenteil – sie stiegen auf bis zu Bundesrichtern. Sie haben die Aufhebung unserer Urteile - und damit ihre eigene Strafverfolgung - stets ver-hindert. Erst als sie ihren Einfluss ver-loren, konnte das Bundessozialgericht in seinem Grundsatzurteil vom 11. Sep-tember 1991 das ganze Ausmaß dieser Terrorjustiz offen legen: So „wurden nach inzwischen gewonnenen For-schungsergebnissen im Zweiten Welt-krieg von Wehrmachtsgerichten etwa 30.000 Todesurteile (hochgerechnet, einschließlich standesrechtlicher Er-schießungen sowie der Urteile gegen Zivilisten und Kriegsgefangene sogar 50.000) verhängt“. „Die massenhafte Verhängung der Todesurteile zielte auf allgemeine Abschreckung und sollte um jeden Preis von allen Soldaten auch ge-genüber sinnlosen Befehlen unbeding-ten Gehorsam erzwingen und jegliche Abweichung oder Verweigerung mit dem Tode bestrafen.“ Die Gesamtbi-lanz der Verurteilungen erkläre sich – so das BSG-Urteil – „nur vor dem Hin-tergrund einer zur Normalität geworde-nen Perversion des Rechtsdenkens... Denn die Todesstrafe wurde um der Kriegsführung Willen so zwangsläufig verhängt wie in den Urteilen des Volksgerichtshofes“.

Der Bundesgerichtshof (5. Strafsenat Berlin) stellte in seinem Grundsatzurteil vom 16. November 1995 fest, dass die Richter des Volksgerichtshofs sowie die

Richter der Kriegsgerichte und Sonder-

gerichte nicht zu Unrecht „Blutrichter“

genannt werden und „sie sich wegen Rechtsbeugung in Tateinheit mit Kapi-talverbrechen hätten verantworten müs-sen“. ...

Wir sind im Deutschen Bundestag im-mer wieder gescheitert, bis dieser mit seinem Beschluss vom 15. Mai 1997 zur Rehabilitierung der Wehrmachtsde-serteure, Kriegsdienstverweigerer und Wehrkraftzersetzer feststellte: „Der Zweite Weltkrieg war ein Angriffs- und Vernichtungskrieg, ein vom nationalso-zialistischen Deutschland verschuldetes Verbrechen.“ Die Verurteilungen wur-den mit dem Beschluss für Unrecht er-klärt. „Anderes gilt“ jedoch, „wenn die damalige Handlung auch heute Unrecht wäre.“ Da Desertion auch heute straf-bares Unrecht ist, sind Deserteure, an-ders als Kriegsdienstverweigerer und Wehrkraftzersetzer, mit dem Beschluss nicht rehabilitiert. ...

Mit dem Gesetz zur Aufhebung der NS-Unrechtsurteile vom 25. August 1998 wurden Millionen NS-Unrechtsur-teile pauschal gesetzlich aufgehoben – schwere Verurteilungen und Bagatell-fälle. Solange die schwersten Verurtei-lungen, allein über 30.000 Todesurteile – verhängt gegen die Verweigerer aus Hitlers Krieg – nicht pauschal aufgeho-ben sind, ist mit diesem Gesetz schweres neues Unrecht festgeschrieben.“